Jobcenter muss Rechtschreibförderung bezahlen

Celle (dpa) - Auch Schüler mit der Deutschnote 3 haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Zusatzförderung, wenn sie besondere Schwächen in der Rechtschreibung haben. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Im konkreten Fall muss das Jobcenter nun die Lernförderung für zwei Kinder bezahlen, die die 6. und 8. Klasse einer Hauptschule besuchen, wie das Gericht in Celle mitteilte (Aktenzeichen: L7 AS43/12 B ER). Das Jobcenter hatte die Kosten nicht übernehmen wollen und argumentiert, dass die Versetzung der Schüler nicht gefährdet sei. Das Gericht jedoch betonte, dass sich die Rechtschreibung nicht nur auf das Fach Deutsch auswirke, sondern auf die Leistung in allen Fächern. Zudem sei die Rechtschreibung auch für den weiteren Lebensweg von großer Bedeutung. Nach Angaben der Schule floss die Rechtschreibnote nur zu zehn Prozent in die Gesamtnote im Fach Deutsch ein. Im Fall der beiden Schüler muss das Jobcenter nun zunächst bis zum Ende des Schuljahres wöchentlich vier Stunden zusätzliche Lernförderung bezahlen.