Für Arbeitnehmer ist dann wichtig zu wissen: Sie können sich die Krankentage vom Arbeitgeber gutschreiben lassen und sie später erneut nehmen. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Denn Urlaub soll der Erholung dienen - und sind Mitarbeiter krank, funktioniert das nicht. Arbeitnehmer sind allerdings dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden - das gilt auch dann, wenn sie auf Auslandsreisen sind.