Flankiert wird die Regelung von einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung bei jenen Minijobs, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Davon können sich die Betroffenen aber auf Antrag befreien lassen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 90 Prozent der Betroffenen davon Gebrauch machen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund gab zu bedenken, dass Minijobber sich durch die Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge „Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung“ sichern könnten. Dazu gehört der Anspruch auf Leistungen bei Erwerbsminderung oder für berufliche Rehabilitation.