Mindestlohn Minijobber sollten Arbeitszeit dokumentieren

Berlin (dpa/tmn) - Minijobber sollten keine neuen Arbeitsverträge unterschreiben, in denen zwar die Arbeitszeit abgesenkt wird - nicht aber der Arbeitsumfang. Das rät der Deutsche Gewerkschaftsbund.

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Denn durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit Anfang 2017 hat sich die monatliche Arbeitszeit für Minijobber verringert. Da sie im Monat maximal 450 Euro verdienen dürfen, müssen sie etwa zwei Stunden weniger arbeiten.

„Viele Minijobber haben uns berichtet, dass die Papierlage meistens „sauber“ ist, sprich Arbeitszeit und Lohn sich entsprechen, um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 450 Euro monatlich einzuhalten“, erklärt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Allerdings erledigten viele Beschäftigte die Arbeit im alten Umfang.

Körzell rät, die tatsächlichen Arbeitszeiten zu dokumentieren und möglichst von Kollegen bezeugen zu lassen. So können Arbeitnehmer ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Generell gilt: Weigert sich der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, müssen Betroffene klagen.

Welche monatliche Höchststundenzahl sich je nach Stundenlohn ergibt, können Minijobber in einer Tabelle auf der Internetseite des DGB nachlesen.