Nachträgliche Befristung von Arbeitsverträgen bei Rentnern zulässig
Berlin (dpa/tmn) - Oft läuft es so: Angestellte bekommen zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag und werden irgendwann entfristet. Der umgekehrte Weg ist kaum vorgesehen. Jedoch gibt es eine Ausnahme.
Erreichen Arbeitnehmer das Rentenalter und wollen über diese Grenze hinaus arbeiten, dürfen Arbeitgeber aus ihrem unbefristeten Vertrag wieder einen befristeten machen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az: 12 Sa 1303/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein 1945 geborener Mann seit 1989 als Logistikleiter in einem Zulieferbetrieb der Automobilindustrie gearbeitet. Nach seinem 65. Geburtstag verlängerte sein Arbeitgeber mehrfach befristet seinen bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrag. Am 31. Dezember 2011 sollte dann Schluss sein, zumindest nach Ansicht des Arbeitgebers. Dagegen klagte der Mitarbeiter. Er meinte, die nachträglichen Befristungen seien unwirksam, da kein Sachgrund vorliege.
Ohne Erfolg. In der Tat müsse für die nachträgliche Befristung eines bisher unbefristeten Arbeitsverhältnisses ein Sachgrund vorliegen. Nach Ansicht des Gerichts sei dies hier der Fall. Der Arbeitnehmer habe das Rentenalter erreicht und sei durch seinen Anspruch auf eine Altersrente wirtschaftlich abgesichert. Die Befristung habe den Sinn gehabt, ihn trotz seines Alters weiterzubeschäftigen. Dies sei als Sachgrund für die Befristung ausreichend.