Unbeliebte Arbeitszeit Schuften zwischen den Jahren? - Der Ärger um die freien Tage

Berlin (dpa/tmn) - Familie treffen, Geschenke auspacken und zu viel essen: Die Tage zwischen Weihnachten und Silvester sind eine besondere Zeit. Das gilt auch für viele Arbeitnehmer: Denn manche würden gerne frei haben, müssen aber arbeiten.

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Im Einzelhandel, in Krankenhäusern oder der Gastronomie ist es etwa üblich, dass Arbeitnehmer auch an den Feiertagen zur Verfügung stehen. Andere würden vielleicht gerne arbeiten, weil sie Weihnachten gar nicht feiern - dürfen aber nicht, weil ihr Betrieb Ferien macht. Wie sind da die Spielregeln?

Rechtlich haben die Tage zwischen den Jahren keinen Sonderstatus: Feiertage sind nur der 25. und der 26. Dezember sowie Neujahr. Alle anderen Tage sind reguläre Arbeitstage, wenn sie nicht auf das Wochenende fallen, auch Heiligabend und Silvester. „Wer hier nicht arbeiten will, muss grundsätzlich Urlaub nehmen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

In vielen Betrieben gibt es aber zumindest für den 24. und den 31. Dezember Sonderregelungen, dank derer Arbeitnehmer hier den ganzen oder wenigstens den halben Tag frei haben - per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etwa.

Anderswo und an allen anderen Tagen kann es aber Streit darum geben, wer Urlaub bekommt und wer nicht. Entscheiden muss das dann der Arbeitgeber, erklärt Bredereck, und zwar unter Berücksichtigung sozialer Gründe - schulpflichtiger Kinder etwa - und nach nachvollziehbaren Kriterien. Auch Reihum-Lösungen sind dann erlaubt, nach dem Motto „Du hattest letztes Jahr frei, jetzt bin ich dran.“

Andere Betriebe ersparen sich diesen Ärger, indem sie über die Feiertage schließen. Auch das ist zulässig: „Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Betriebsferien anordnen, das gilt auch für die Zeit zwischen den Feiertagen“, erklärt Bredereck. Arbeitnehmer müssen dafür dann Urlaubstage opfern, auch wenn sie eigentlich lieber arbeiten wollen.