Darauf macht der Essener Unternehmensverband (EUV) aufmerksam.
Auch wenn ein offizieller Dresscode im Büro oder der Branche gilt, müssen sich Mitarbeiter daran halten. Das gilt insbesondere, wenn die Kleiderordnung im Arbeitsvertrag steht. Spricht der Arbeitgeber jedoch Empfehlungen zur Bekleidung aus, sind diese im Gegensatz zur Schutzkleidung nicht juristisch bindend.
Dennoch sollten Arbeitnehmer sich stets angemessen kleiden. Je nach Branche und Position können beispielsweise auch für Hemden im Hochsommer bestimmte Regeln gelten. Der EUV rät davon ab, in Hemden mit kurzen Ärmeln zum Kunden zu fahren. Ist die Hitze aber unerträglich, kann der Chef die Kleiderordnung lockern.