Streitthema Urlaub - Welche Rechte Arbeitnehmer haben

Köln (dpa/tmn) - Darf ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage mit ins kommende Jahr nehmen? Und muss er es hinnehmen, wenn er nie zum Wunschtermin freibekommt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Rechten von Arbeitnehmern rund ums Thema Urlaub.

Um das Thema Urlaub streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder vor Gericht. Die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu:

Auf wie viele Urlaubstage haben Arbeitnehmer laut Gesetz Anspruch?

Jedem Arbeitnehmer stehen pro Kalenderjahr 24 Tage Urlaub zu - vorausgesetzt, sie arbeiten an sechs Tagen in der Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche reduziert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch auf 20 Tage, erklärt Oberthür. Arbeitnehmer in Teilzeit bekommen weniger Urlaub - er berechnet sich anteilig danach, wie viele Stunden sie pro Woche im Einsatz sind.

Was passiert mit Urlaubstagen, die am Ende des Jahres noch übrig sind?

Arbeitnehmer dürfen den Urlaub in das folgende Jahr ausnahmsweise mitnehmen, erklärt Oberthür. Das geht aber nur, wenn Mitarbeiter ihn aus betrieblichen oder persönlichen Gründen im laufenden Jahr nicht nehmen können. Das kann etwa sein, weil im Betrieb wegen eines besonders großen Auftrags außergewöhnlich viel zu tun ist. Den übertragenen Urlaub müssen Angestellte allerdings spätestens bis Ende März des nächsten Jahres verbrauchen, wie das Bundesurlaubsgesetz vorsieht. Zum Beispiel müssen Urlaubsansprüche aus 2012 spätestens bis zum 31. März 2013 genommen werden. Machen Arbeitnehmer das nicht, verfallen die Urlaubstage.

Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht nehmen kann, weil er länger schwer erkrankt ist. In diesem Fall muss er seine Urlaubstage erst bis zum 31. März des übernächsten Jahres einlösen. So kann er Urlaubsansprüche aus 2012 in diesem Fall bis zum 31. März 2014 geltend machen.

Was ist, wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden?

Mitarbeiter sollten die Krankheit sofort dem Arbeitgeber melden und ein ärztliches Attest nachreichen. Dieses muss spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Denn wer krankgeschrieben ist, kann vom Gesetz her keinen Urlaub nehmen, erklärt Oberthür. Stattdessen bekommen Arbeitnehmer die Urlaubstage gutgeschrieben und dürfen sie später erneut nehmen.

Was kann ein Arbeitnehmer machen, wenn er keinen Urlaub zum gewünschten Termin bekommt?

Meist nicht viel, erklärt Oberthür. Bei der Urlaubsplanung müsse der Arbeitgeber zwar die Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Doch letztendlich bestimmt der Arbeitgeber, wer zu welchem Zeitpunkt in den Urlaub geht. Stehen jedoch dringende betriebliche Gründe oder die Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer dem Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers entgegen, kann er sich darüber hinwegsetzen und den Arbeitnehmer auf einen anderen Zeitraum verweisen.

Was passiert mit Urlaubsansprüchen, wenn der Arbeitsvertrag endet?

In diesem Fall haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen die Urlaubstage ausgezahlt werden. Berechnungsgrundlage sind dabei die letzten 13 Wochen, die der Arbeitgeber gearbeitet hat, erklärt Oberthür. Für diesen Zeitraum wird der durchschnittliche Tagessatz ermittelt. Diesen erhalten Beschäftigte für jeden nicht genommenen, aber ihnen zustehenden Urlaubstag.

Wie lange haben Arbeitnehmer in solchen Fällen Zeit, ihre Urlaubsansprüche geltend zu machen?

Stehen Arbeitnehmern nach einer Kündigung noch Urlaubsansprüche zu, müssen sie rasch handeln. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, weiß Oberthür. Dies gelte auch, wenn Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen. Viele konzentrieren sich dann erst einmal darauf. Doch wenn sie die Klage verlieren, ist es häufig zu spät, die Urlaubsansprüche geltend zu machen. Deshalb rät die Fachanwältin dazu, diese vorsorglich gleich miteinzuklagen.