Urlaub ernst nehmen: Rechte kennen und Grenzen setzen

Berlin (dpa/tmn) - Ist im Job Not am Mann, steckt so mancher Berufstätige mit seinem Urlaub zurück. Doch das ist in vielen Fällen eine freiwillige Sache, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

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Wurde der Urlaub schon gewährt, kann der Arbeitgeber ihn in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Beispiel: Wenn plötzlich ein großer Auftrag zusätzlich reinkommt, berechtigt das den Arbeitgeber nicht dazu. Das geht nur in wirklichen Extremfällen, zum Beispiel wenn dem Arbeitgeber ein sehr großer Schaden droht, der so vorher nicht abzusehen war.

Verzichten Mitarbeiter auf ihren Urlaub, haben sie einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Wer etwa bereits eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich die Kosten erstatten lassen. Mitarbeiter sollten das sofort mit dem Arbeitgeber klären, rät Bredereck. Gibt es einen Betriebsrat, lohnt es sich auch, diesen zu kontaktieren. Denn er hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Streitigkeiten rund um den Urlaub gibt.

Laut dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 freie Arbeitstage pro Jahr, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, den Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Mindestens stehen Mitarbeitern zwölf Werktage im Jahr am Stück zu (Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetz).

Mitarbeiter müssen ihre Rechte allerdings auch einfordern. Wer dauerhaft auf längere Auszeiten verzichtet, wird im schlimmsten Fall krank, warnt Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbands der Betriebs- und Werksärzte. Ein chronischer Erschöpfungszustand kann die Folge sein. Berufstätige sollten sich mindestens einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück gönnen. „Das braucht man einfach, um richtig abzuschalten“, sagt Wahl-Wachendorf. Erste Anzeichen, dass Berufstätige sich zuviel zumuten und in den Urlaub müssen, sind Reizbarkeit und Schlafstörungen. Typisch ist oft auch, dass deutlich häufiger als sonst Fehler unterlaufen.