Urlaubsabgeltung trotz Erwerbsminderungsrente
Rostock (dpa/tmn) - Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, kann dennoch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist.
Eine Frau war seit Mai 1992 im Einzelhandel als Verkäuferin angestellt. Pro Woche arbeitete sie regelmäßig 25 Stunden. Im September 2010 bekam sie einen Rentenbescheid. Danach erhielt sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend ab Dezember 2009. Ihr Arbeitsverhältnis endete Ende September 2010. Für 2010 verlangte die Frau nun eine Urlaubsabgeltung für die anteilig nicht genommenen Urlaubstage.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern sprach ihr rund 1350 Euro als Urlaubsabgeltung zu (Az.: 2 Sa 210/12). Dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung widerspreche nicht, dass die Frau rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten habe. Auch wenn der Betreffende eine derartige Rente bezieht, entstehe ein Urlaubsanspruch, entschied das Landesarbeitsgericht. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.