Urteil: Kündigung wegen HIV-Infektion rechtens
Berlin (dpa) - Die Kündigung eines technischen Assistenten mit HIV-Infektion war nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg rechtens. Die Klage wurde nun in zweiter Instanz abgewiesen.
Die Kündigung eines Assistenten mit HIV-Infektion während der Probezeit sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am Freitag (13. Januar) mit. Damit wurde die Klage des Mannes in zweiter Instanz abgewiesen. Er hatte auch auf Entschädigung geklagt. Weil das Kündigungsschutzgesetz wegen der Probezeit nicht greife, komme es auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung nicht an, so das Gericht. (Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11)
Der Mann war in einem Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent bei der Herstellung von Medikamenten in einem „Reinbereich“ eingesetzt. Die Firma hatte laut Gericht festgelegt, dass dort Kräfte mit Erkrankungen jedweder Art - besonders Arbeitnehmer mit einer Aids-Virus-Infektion (HIV) - nicht beschäftigt werden dürfen. Dem Assistenten wurde gekündigt, nachdem das Unternehmen von seiner Infektion erfahren hatte.
Die Kündigung sei nicht willkürlich und verstoße deshalb nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, hieß es im Urteil. Das Interesse der Firma, Beeinträchtigungen der Medikamentenherstellung durch erkrankte Arbeitnehmer auszuschließen, sei gerechtfertigt.