Verspätung auf Geschäftsreise: Entschädigung für Mitarbeiter
Hannover (dpa/tmn) - Bei langen Flugverspätungen können Geschäftsreisende von der Airline eine Entschädigung verlangen. Der Anspruch steht dabei dem Mitarbeiter und nicht der Firma zu, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Viele denken, dass die Entschädigung der Firma gehört, schließlich hat die in den meisten Fällen auch das Ticket bezahlt. Doch das ist nicht der Fall. Allerdings kann es durchaus sein, dass das Unternehmen vom Mitarbeiter wiederum verlangt, die Entschädigung an ihn abzutreten. Automatisch passiert das aber nicht.
Wie viel Entschädigung Geschäftsreisenden zusteht, hängt unter anderem davon ab, wie lang die Reisestrecke ist. Geregelt ist das in der Fluggastrechte-Verordnung der EU. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Arbeitnehmer auf einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern Anspruch auf 250 Euro pro Passagier, bei bis zu 3500 Kilometern sind es 400 Euro, und bei allem darüber hinaus sind es 600 Euro. Bei Flügen innerhalb der EU gibt es unabhängig von der Länge der Strecke nicht mehr als 400 Euro. Gleiches gilt, wenn der Flug annulliert wird oder das Flugzeug überbucht ist. Die Airline muss allerdings nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände geltend machen kann.