Strenge Regeln Wann man Fortbildungskosten im Job zurückzahlen muss
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer kurz nach einer teuren Fortbildung den Arbeitgeber wechselt, muss die Kosten dafür eventuell selbst tragen. Dafür sorgen sogenannte Rückzahlungsvereinbarungen, die viele Unternehmen ihre Mitarbeiter unterschreiben lassen.
Solche Vereinbarungen sind zwar erlaubt. Allerdings gibt es strenge Regeln, schreibt Rechtsanwältin Mina Bettinghausen im „Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht“ (Ausgabe 11/2017) der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“.
Viele Rückzahlungsklauseln sind deshalb unwirksam. Davon profitieren Arbeitnehmer: Denn im Zweifelsfall kann das dazu führen, dass sie gar nichts bezahlen müssen. Ein genauer Blick auf den Inhalt der Vereinbarung lohnt sich daher - vor allem mit Blick auf die folgenden fünf Punkte:
1. Was hat der Arbeitnehmer gelernt? Selbst bezahlen muss er nämlich nur, wenn er durch die Fortbildung einen echten Vorteil erlangt - er das Gelernte also auch außerhalb des aktuellen Arbeitsplatzes nutzen kann. Geht es dagegen nur um Betriebsinterna oder eine Auffrischung vorhandener Kenntnisse, ist eine Kostenbeteiligung unzulässig.
2. Wie lang gilt die Verpflichtung? Dafür gibt es Faustregeln: Geht ein Mitarbeiter einen Monat lang zur Fortbildung und nicht zur Arbeit, bekommt aber sein Gehalt, darf ihn der Arbeitgeber danach per Vereinbarung für sechs Monate binden. Kündigt der Arbeitnehmer vorher, muss er die Kosten selber tragen. Bei zwei Monaten wird es ein Jahr, bei vier Monaten werden es zwei Jahre und so weiter. Bei sehr wertvollen oder teuren Weiterbildungen ist allerdings auch eine längere Bindung möglich.
3. Warum geht der Arbeitnehmer? Die Rückzahlung darf nicht bei jeder Form von Kündigung fällig werden - sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer ein Unternehmen aus freien Stücken verlässt oder wegen eigenem Fehlverhalten gehen muss. Bei einer betriebsbedingten Kündigung zum Beispiel muss der Arbeitnehmer keine Fortbildungskosten zurückzahlen.
4. Wie verständlich ist die Vereinbarung? Grundregel dabei: Der Arbeitnehmer muss wissen, was auf ihn zukommt. Der Arbeitgeber sollte in der Rückzahlungsvereinbarung also klar und deutlich festhalten, welche Regeln gelten. Die genaue Höhe der geforderten Summe muss er zwar nicht angeben. Mitarbeiter müssen aber abschätzen können, was sie in etwa bezahlen müssen.
5. Um wie viel Geld geht es? So viel wie vereinbart - und nur das, was die Fortbildung wirklich gekostet hat. Mehr dürfen Arbeitgeber auf keinen Fall verlangen. Zudem muss die Rückzahlung gestaffelt sein, also zum Beispiel für jeden Monat im Unternehmen um einen bestimmten Betrag sinken.