Gut zu wissen Was in der Ausbildung alles falsch laufen kann
Berlin (dpa/tmn) - In der Ausbildung sammeln viele Jugendliche ihre erste Arbeitserfahrung. Alles ist neu - und mancher Azubi weiß gar nicht, was er für Rechte hat. Immer wieder kommt es in Betrieben zu Problemen.
Simon Habermaaß ist Bundesjugendsekretär bei der Gewerkschaft Verdi. Er kennt die typischen Streitpunkte und weiß, was häufig in der Ausbildung falsch läuft. Ein Überblick:
Ausbildung: Zum Ausbildungsvertrag gehört ein Ausbildungsrahmenplan. Darin steht, wann welche Teile der Ausbildung im Betrieb anstehen. „Viele Auszubildende müssen Tätigkeiten ausüben, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben“, sagt Habermaaß. Es sei ebenfalls ein Problem, wenn Azubis Aufgaben erledigen müssen, die zwar im Plan stehen - diese aber fast ausschließlich machen. Ein Beispiel: Ein Azubi in einem Kfz-Betrieb muss über Monate immer nur Reifen wechseln.
Überstunden: Azubis müssen nur freiwillige Überstunden machen. „Das heißt, Auszubildende dürfen nicht einfach angewiesen werden, länger zu bleiben, weil es im Betrieb zu wenig Personal gibt“, erklärt Habermaaß. Ausnahmen sind absolute Notfälle. Personalknappheit ist kein Notfall.
Minusstunden:Wer vom Chef in der Ausbildung vom Chef nach Hause geschickt wird, weil es nichts zu tun gibt, muss die Zeit nicht nacharbeiten, wie Habermaaß erläutert. Ein Beispiel: Bekommt ein Azubi einen Anruf vom Chef, dass er nicht kommen muss, ist das in der Regel eine bezahlte Freistellung.
Berufsschule: Azubis haben ein Recht auf die Ausbildung in der Berufsschule. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen Betriebe in der Berufsschule anrufen und sagen: „Heute ist viel zu tun, ich brauche den Azubi im Betrieb.““, erzählt der Verdi-Experte. Das ist nicht rechtens.
Arbeitszeit: Für alle Azubis gilt: Die Zeit in der Berufsschule ist Arbeitszeit - inklusive der Pausen. Wer über 18 Jahre ist, muss noch im Betrieb weiterarbeiten, wenn die Arbeitszeit mit der Zeit in der Berufsschule nicht erfüllt ist. Für Azubis unter 18 Jahren gibt es gesonderte Regeln, die im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind.
Arbeitsmittel: Alle Materialien, die Azubis für ihre Ausbildung benötigen, muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. Habermaaß nennt ein Beispiel: Wer in einer Werkstatt arbeitet und dafür spezielle Werkzeuge, Werkstoffe oder Fach- und Tabellenbücher benötigt, muss diese vom Betrieb kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.