Reform der Pflegeversicherung 220 000 mehr Menschen mit Pflegeleistungen

Berlin (dpa) - Durch die jüngste Pflegereform ist die Zahl der Menschen mit Leistungen aus der Pflegeversicherung stark gestiegen. So gab es von Januar bis September 220 000 zusätzliche Empfänger von Leistungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

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Dies geht aus einer neuen Erhebung der Krankenkassen her, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Sie stammt vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in Essen.

Die meisten dieser Pflegebedürftigen wäre ohne die Pflegereform, die
Anfang 2017 startete, leer ausgegangen. Seither werden auch
Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz und
Probleme in der Alltagsbewältigung besser berücksichtigt. Allerdings
geht aus den Zahlen nicht exakt hervor, wieviele Menschen Leistungen
bekommen hätten, wenn es die Reform nicht gegeben hätte.

Das bis Ende 2016 geltende Verfahren, nach dem die Gutachter des
Medizinischen Diensts Pflegebedürftige begutachteten, zielte vor
allem auf körperliche Einschränkungen ab.

Insgesamt haben die Gutachter in den ersten drei Quartalen dieses
Jahres laut MDS über 1,11 Millionen Versicherte nach dem neuen
Verfahren begutachtet. Bei rund 197 000 Versicherten empfahlen die
Gutachter den neuen Pflegegrad 1, bei rund 324 000 Pflegegrad 2. Bei
Pflegegrad 1 können Versicherte 125 Euro pro Monat als Beitrag für
ein Heim bekommen. Wie bei allen anderen Pflegegraden können sie auch
125 Euro als Entlastung für zu Hause bekommen, etwa für Betreuung
oder Unterstützung im Haushalt. Bei Grad 2 fließen bis zu 770 Euro
fürs Heim.

241 000 Versicherte bekamen Pflegegrad 3 mit Leistungen bis zu 1262
Euro fürs Heim, 139 000 Grad 4 mit bis zu 1775 Euro und rund 62 000
Grad 5 mit bis zu 2005 Euro. Bei 151 000 Versicherten erkannten die
Gutachter laut MDS keine Pflegebedürftigkeit.

586 000 der Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten. Die
Gesamtzahl von 1,1 Millionen umfasst auch Versicherte, die etwa einen
Antrag auf Höherstufung gestellt haben. Eine Höherstufung ist durch
die Reform für viele Pflegebedürftige deshalb attraktiver geworden,
weil der von Heim zu Heim unterschiedliche Eigenanteil nicht mehr mit
der Pflegestufe steigt. Früher lag der Anteil höher, je höher die
Pflegestufe war. Nun ist der Anteil gleich, egal welcher Pflegegrad.

In den ersten neun Monaten wurden zudem laut MDS über 268 000
Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, wenn sie schon vor
Inkrafttreten der Reform einen Antrag gestellt hatten.