Versicherungen Abgesichert auf Klassenfahrt: Das sind wichtige Policen

Berlin · Klassenfahrt gebucht - und dann krank? Welche Versicherung in so einem Fall einspringt und wie das Kind während der Reise geschützt ist.

Einchecken in der Jugendherberge: Wenn Kinder auf Klassenfahrt gehen, stellen sich Eltern auch Versicherungsfragen.

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Klassenfahrten kosten eine Stange Geld. Um sich gegen finanzielle Einbußen abzusichern, gibt es verschiedene Policen:

  • Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler vor der Klassenfahrt, etwa an einer Grippe, können Eltern individuelle Stornokosten über eine Reiserücktrittversicherung abfedern.
  • Erkrankt eine Lehrkraft, steht oft die ganze Fahrt auf der Kippe: Gegen finanzielle Einbußen kann die Lehrerausfallversicherung schützen, die die Lehrkraft selbst abschließen muss.

Versicherer bieten teils auch Gruppen-Tarife für einzelne Fahrten an, die beide Bausteine einschließen - ob sich das lohnt, muss man prüfen.

Auf der Reise ist das Kind nach Angaben der Unfallkasse Berlin in aller Regel gesetzlich unfallversichert - zumindest bei allen Aktivitäten, die im direkten Zusammenhang mit der Schulfahrt stehen: also der An- und Abreise und Ausflügen, etwa ins Schwimmbad oder Museum.

Was es zur Krankenversicherung zu wissen gibt

Während dem Essen, aber etwa auch auf dem Zimmer besteht dieser Schutz nicht. Hier greife in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Kindes - auch im europäischen Ausland. Wichtig sei, dass Schülerinnen und Schüler ihre Krankenversicherungskarte auf der Reise dabeihaben. Sie bestätigt dem ausländischen Leistungserbringer grundsätzlich die Zuständigkeit eines deutschen Kranken- beziehungsweise Unfallversicherungsträgers.

Zusätzlichen Schutz bietet eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Familientarife gibt es schon für rund 20 Euro im Jahr. Worauf zu achten ist:

  • Sie sollte Rücktransporte zahlen, sobald sie medizinisch sinnvoll erscheinen
  • Sie sollte unbegrenzt für Behandlungs- und Transportkosten leisten.

Und wenn das Kind aus Versehen etwas kaputtmacht? Dann greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung der Eltern.

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(dpa)