Antragsfrist bei Hartz-Bildungspaket verlängert
Berlin (dpa) - Die Leistungen aus dem Hartz-Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder können nun ganz offiziell noch bis Ende Juni rückwirkend beantragt werden. Den Weg dazu machte der Bundesrat am Freitag (27.
Mai) in Berlin frei.
Die Antragsfrist für das Hartz-IV-Bildungspaket ist bis Ende Juni verlängert worden. Das Bildungs- und Teilhabepaket mit zusätzlichen Leistungen wie Mittagessen in Kita oder Schule oder Beiträge zu Musik- oder Sportvereinen trat erst mit fast dreimonatiger Verspätung Ende März in Kraft.
Einen Anspruch auf die Leistungen hatten die Betroffenen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aber bereits zum 1. Januar. Das Gesetz sah zunächst eine Antragsfrist für die rückwirkende Bewilligung von Leistungen aus dem Bildungspaket nur bis Ende April vor. Diese Frist wurde nun um zwei Monate verlängert, nicht zuletzt, weil die Angebote anfangs nur sehr schleppend angenommen wurden.