Gleiche Leistungsansprüche Ausbildung mit Kind: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Berlin (dpa/tmn) - Berufsausbildung mit Kind - geht das überhaupt? Und was ist, wenn Azubis Eltern werden? Grundsätzlich gelten in beiden Fällen ähnliche Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch, rund um Elternzeit und Mutterschutz zum Beispiel.
Allerdings kommen ein paar Besonderheiten hinzu, wie die Gewerkschaft Verdi auf ihrer Webseite „Ausbildung.info“ erklärt - ein Überblick:
SCHWANGERSCHAFT: Wer weiß, dass ein Baby unterwegs ist, sollte den Ausbildungsbetrieb zügig informieren. Denn der muss dann die strengen Vorschriften rund um Arbeitszeit und Arbeitsschutz einhalten. Bewerberinnen müssen potenzielle Ausbildungsbetriebe dagegen nicht auf eine Schwangerschaft hinweisen - und dürfen sogar lügen, wenn man sie danach fragt.
MUTTERSCHUTZ: Er funktioniert für Auszubildende so wie sonst auch: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt sind Schwangere beziehungsweise Mütter von der Arbeit befreit. Vor der Geburt ist dieses Beschäftigungsverbot aber nur relativ - auf eigenen Wunsch können Frauen also weiter arbeiten.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ: Ausbilder dürfen Azubis ohnehin nur außergewöhnlich kündigen, also wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dauerndes Zuspätkommen wäre einer davon. Bei Neu-Müttern ist aber nicht einmal das möglich: Hier gilt ein generelles Kündigungsverbot, während der Schwangerschaft und für die ersten vier Monate nach der Geburt.
FINANZEN: Azubis haben Anspruch auf die gleichen finanziellen Leistungen wie andere Eltern - also Elterngeld, Kindergeld, eventuell ein Kinderzuschlag und weitere Leistungen. Knifflig wird es in Kombination mit anderen Unterstützungen: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zum Beispiel entfällt in der Elternzeit - stattdessen muss dann das Sozialamt einspringen.
ELTERNZEIT UND TEILZEIT: Mütter und Väter haben auch als Azubis einen Anspruch auf Elternzeit. Die Ausbildung pausiert währenddessen, verpasste Monate können Eltern also nachholen. Außerdem gibt es je nach Arbeitgeber eventuell die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung: Azubis arbeiten dann weniger Wochenstunden, dafür verlängert sich die Ausbildungszeit etwas, maximal allerdings um ein Jahr.