Sie muss in einem eigenen möblierten Zimmer - möglichst mit eigenem Bad - untergebracht werden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Heft „test“ (Ausgabe 05/2017).
Betreuungskräfte erledigen Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Putzen und Einkaufen, helfen wenn nötig beim Essen, Waschen oder Ankleiden. Medizinische Aufgaben übernehmen sie dagegen nicht. Verbände etwa dürfen nur von Pflegekräften gewechselt werden, erklären die Tester. Dafür kann zum Beispiel ein Pflegedienst beauftragt werden.
Das wichtigste Dokument für die Betreuungsperson sei die „A1-Bescheinigung“. Sie belegt, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland fällig werden. Eine Kopie der Bescheinigung sollte man im Haus haben. Fährt die Betreuungskraft das Auto der Familie, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung angepasst werden.