BGH erlaubt Anfechtung der Vaterschaft bei lesbischem Paar

Karlsruhe (dpa) - Ein homosexueller Mann darf sich jetzt die Vaterschaft für ein Kind erstreiten - entgegen dem Willen der lesbischen Mutter und deren Lebenspartnerin. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Der BGH in Karlsruhe gab damit am Mittwoch (15. Mai) einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az. XII ZR 49/11).

Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge mit Einverständnis der Mutter von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische Vater ist. Der Erzeuger will nun seinerseits die Vaterrolle ausüben und focht die Vaterschaft des anderen Mannes an.

„Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau „beigewohnt“ habe. Dennoch müsse die Anfechtungsklage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe.

Etwas Anderes gilt dem Richterspruch zufolge nur, wenn der leibliche Vater zuvor auf eine Anfechtung verzichtet hat. Dies ist etwa bei einer anonymen Samenspende der Fall. Die Angst der Frauen davor, der leibliche Vater verhindere die Adoption der anderen Partnerin, wenn er als gesetzlicher Vater anerkannt werde, sei kein Grund. Auch ohne Einwilligung des Vaters sei eine solche Adoption unter Umständen möglich, sagte Richter Dose.