Wer sich dazu beraten lassen will, kann sich zum Beispiel telefonisch an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wenden. Dort gibt es auch Hilfe, wenn ein Sachbearbeiter in einem Standesamt sich weigert, einen bestimmten Namen für ein Kind einzutragen - zum Beispiel weil er sehr ungewöhnlich ist oder weil er sowohl für einen Jungen als auch für ein Mädchen vergeben werden könnte.
„In solchen Fällen können wir oftmals mit einem Gutachten Abhilfe schaffen“, sagt Andrea-Eva Ewels, Geschäftsführerin der GfdS. Die GfdS erhebt für ein solches Gutachten eine Gebühr von 30 Euro. „In aller Regel erkennen Standesämter GfdS-Gutachten an“, sagt Ewels. Wer generell wissen möchte, womit ein Name allgemein assoziiert wird, kann auch im Internet in einem sogenannten Onogramm nachschauen.