Exfrau muss Nebenkosten für Wohnung zahlen
Saarbrücken/Berlin (dpa/tmn) - Lebt eine Person in der Wohnung des Expartners, muss sie auch die Nebenkosten zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.
In dem Fall ließ sich das Ehepaar 2009 scheiden. Sie lebten von 2003 bis zur Scheidung getrennt. In einem Unterhaltsverfahren wurde für die Ehefrau ein Wohnwert festgelegt, da sie weiter die - frühere gemeinsam genutzte - Wohnung ihres Ehemanns bewohnte.
Von seiner Exfrau verlangte der Mann schließlich, dass sie die Nebenkosten zahle. Die Richter gaben dem Mann in seiner Forderung Recht (Aktenzeichen: 9 U 536/09-5). Durch die Trennung lasse sich eine kostenlose Nutzung nicht mehr begründen. Die angefallenen Kosten seien auch nicht im Wohnwert enthalten gewesen. Dies hätten die Expartner ausdrücklich vereinbaren müssen.