In dem Fall ließ sich das Ehepaar 2009 scheiden. Sie lebten von 2003 bis zur Scheidung getrennt. In einem Unterhaltsverfahren wurde für die Ehefrau ein Wohnwert festgelegt, da sie weiter die - frühere gemeinsam genutzte - Wohnung ihres Ehemanns bewohnte.
Von seiner Exfrau verlangte der Mann schließlich, dass sie die Nebenkosten zahle. Die Richter gaben dem Mann in seiner Forderung Recht (Aktenzeichen: 9 U 536/09-5). Durch die Trennung lasse sich eine kostenlose Nutzung nicht mehr begründen. Die angefallenen Kosten seien auch nicht im Wohnwert enthalten gewesen. Dies hätten die Expartner ausdrücklich vereinbaren müssen.