Geschiedenes Elternteil über Kinder informieren

Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Auch geschiedene Eltern haben Anspruch auf Informationen über ihre Kinder. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm wies der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin (Aktenzeichen: 2 UF 84/09,II-2 UF 84/09).

Die Richter hatten dort entschieden, dass auch ein Elternteil ohne Kontakt zu seinen Kindern ein Recht auf Informationen über deren Entwicklung hat. Nur wenn die Gefahr besteht, dass diese Informationen missbraucht werden, kann der Anspruch auf Auskunft eingeschränkt werden.

In dem verhandelten Fall hatte sich das Ehepaar scheiden lassen. Die Mutter bekam das Sorgerecht für die drei Kinder. Zum Vater hatten sie keinen Kontakt, da die Kinder den Umgang von sich aus ablehnten. Die Mutter musste ihrem Exmann zweimal jährlich einen Bericht über die Gesundheit der Kinder sowie die Zeugnisse vorlegen. Außerdem sollte der Vater aktuelle Fotos erhalten. Die Mutter wandte sich vergeblich dagegen. Die Fotografien und die Berichte seien für den Vater der einzige Weg, sich über die Entwicklung seiner Kinder zu informieren.