Kein Elterngeld für Pflegeeltern
Essen (dpa/tmn) - Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Er besteht nur, wenn die Eltern leibliche oder adoptierte Kinder haben oder ein Kind in die Adoptionspflege - also mit dem Ziel der Adoption - aufnehmen.
Kein Elterngeld für Pflegeeltern, das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Aktenzeichen: L 13 EG 37/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall hatte ein Ehepaar ein Pflegekind bei sich aufgenommen. Die Pflegemutter hatte für das Kind kein Sorgerecht. Ihr Antrag auf Elterngeld wurde abgelehnt, weil die Frau das Kind nicht mit dem Ziel aufgenommen hatte, es zu adoptieren. Die Pflegemutter argumentierte, die Familienbeziehung zwischen ihr und ihrer Pflegetochter sei mit derjenigen von zukünftigen Adoptiveltern zu vergleichen. Sie habe sogar ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um das Kind zu betreuen. Das Elterngeld könne deshalb seinen Zweck erfüllen, Eltern bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen
Das sahen die Richter anders. Einen Anspruch auf Elterngeld gebe es nur dann, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung bestehe. Dies sei vor allem der Fall, wenn ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen werde. Diese Voraussetzungen erfülle die Klägerin nicht, da die leibliche Mutter der Adoption des Kindes derzeit nicht zustimme.