Tag der vermissten Kinder Kind verschwunden: Wann Minderjährige als vermisst gelten
Berlin (dpa/tmn) - Verschwindet ein Erwachsener aus unerklärlichen Gründen von seinem gewohnten Aufenthaltsort, melden Angehörige ihn meist als vermisst. Eine Fahndung wird allerdings nur eingeleitet, wenn eine akute Gefahrenlage besteht.
Anders ist das bei Kindern.
Während Erwachsene ihren Aufenthaltsort frei wählen können, dürfen Minderjährige das nicht. Verschwinden sie einfach, gehen die Behörden grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben aus. Darauf weist das Bundeskriminalamt hin.
Demnach gelten sie für die Polizei grundsätzlich als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Aufenthaltsort verlassen - und ihr Aufenthaltsort den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nicht bekannt ist.
Die Initiative Vermisste Kinder stellt auf ihrer Webseite einen Leitfaden für Eltern vermisster Kinder bereit: Als Erstes sollten Eltern demnach unverzüglich Vermisstenanzeige bei der Polizei erstatten, wenn sie nicht wissen, wo sich ihr Kind aufhält.
Anschließend sollten sie Freunde und andere Eltern anrufen. Idealerweise bleibt der eigene Anschluss aber für einen möglichen Anruf des vermissten Kindes frei. Wer draußen nach dem Kind sucht, sollte sicherstellen, dass jemand zu Hause ist, falls das Kind wieder auftaucht.