Künstliche Ernährung: Patientenwille hat Priorität

Witten (dpa/tmn) - Ob eine Magensonde gelegt wird oder nicht, entscheidet der Patient. Wenn er sich dazu selbst nicht äußern kann, zählt sein mutmaßlicher Wille. Angehörige müssen dann abwägen, welchen Nutzen die künstliche Ernährung hat.

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Es ist keine leichte Aufgabe, die Verantwortung für das Leben eines anderen zu übernehmen. Wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder fortgeschrittenem Alter seine Wünsche nicht mehr äußern kann, muss oft ein Angehöriger als Vorsorgebevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer in seinem Sinne entscheiden. Das ist vor allem schwierig, wenn es um die Frage geht, ob ein alter Mensch künstlich ernährt werden soll. Dabei wird ihm eine Ernährungssonde durch die Haut der Bauchdecke in den Magen gelegt.

Ob der operative Eingriff sinnvoll ist oder ob lediglich die natürliche Nahrungsaufnahme unterstützt werden muss, sollte vorher abgewogen werden. Diese sechs Schritte helfen bei der Entscheidung für oder gegen die künstliche Ernährung.

1. Ursachen ergründen: Zuerst sollte der gesetzliche Vertreter die Ursache für das Ernährungsproblem herausfinden. Wenn Ess- und Schluckstörungen etwa nach einem Schlaganfall oder einer Operation auftreten, könne eine Magensonde der Erholung dienen, erklärt Ursula Becker, Ärztin für Allgemeinmedizin in Alfter bei Bonn.

Im Gespräch mit einem Arzt und gegebenenfalls mit den Pflegenden im Altenheim sollten Angehörige ergründen, woran es liegen könnte, dass der Patient wenig bis gar nichts isst. Darauf weist Sabine Bartholomeyczik hin, emeritierte Professorin für Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke.

Manchmal kann die Art der Kommunikation entscheidend sein, ob das Essen und Trinken Erfolg hat, erklärt Claudia Dinand vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Witten. Bei einem Menschen mit Demenz könne es zum Beispiel daran liegen, dass er vergessen hat, wie man trinkt.

2. Nach alternativen Maßnahmen suchen: Vor dem Eingriff mit einer Perkutanen Endoskopischen Gastrostomie (PEG-Sonde) sollten alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sein, sagt Dinand. Ist die Ursache gefunden, sollte der gesetzliche Vertreter nach alternativen Maßnahmen suchen, die eine Verbesserung bringen könnten. So können Entzündungen im Mundraum und Probleme mit den Zähnen oder der Prothese behandelt werden.

3. Mutmaßlichen Willen des Patienten reflektieren:Das maßgebliche Entscheidungskriterium ist der Wille des Patienten. Die Entscheidung sei auch deswegen schwierig, weil sich Angehörige oft die lebensverlängernde Maßnahme wünschten, erklärt Bartholomeyczik. Als gesetzlicher Vertreter müsse man sich aber fragen, was der Betroffene selbst gewollt hätte.

4. Gemeinsame Entscheidung treffen: Am besten beziehen Angehörige dem Patienten nahestehende Personen mit ein wie Pfleger, behandelnde Ärzte und andere Therapeuten. In einer Fallbesprechung beleuchten die Beteiligten verschiedene Perspektiven und überlegen gemeinsam, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, sagt Dinand.

5. Ziele festlegen: Der Angehörige sollten sich klar machen, welcher Nutzen und Schaden von der künstlichen Ernährung zu erwarten ist. Ziele können die reine Gewichtszunahme und die Verbesserung der Lebensqualität sein. Am besten dokumentieren Familienmitglieder gemeinsam mit dem Arzt schriftlich, welches Therapieziel bis wann erreicht werden soll.

6. Entscheidung überprüfen: Wird eine PEG-Sonde gelegt, muss sie nicht für immer bleiben. Nach einem vorher definierten Zeitraum überprüfen Arzt und gesetzlicher Vertreter, ob sich der therapeutische Nutzen - zum Beispiel eine Gewichtszunahme - gezeigt hat. Dann sollte unbedingt neu entschieden werden, ob die künstliche Ernährung fortgesetzt oder abgebrochen wird.