Verwirrungen möglich Lässt sich ein Rufname im Ausweis festlegen?
Berlin (dpa/tmn) - Wer mehrere Vornamen hat, kann sich aussuchen, mit welchem davon er angesprochen werden möchte. Dieser Name wird dann umgangssprachlich als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen in der Geburtsurkunde spielt dabei keine Rolle.
Seit dem Jahr 2010 kann es hier zu Problemen bei Ausweisdokumenten kommen. Damals wurde ein neues Format für die maschinenlesbare Zone (MRZ) bei Pässen und Personalausweisen eingeführt, die sich an den Empfehlungen der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt orientiert.
Bis 2010 wurde in die MRZ immer nur ein Vorname eingetragen. In der Regel konnte man sich aussuchen, welcher Vorname dies sein sollte. Üblicherweise entschieden sich Personen mit mehreren Vornamen für den Rufnamen. Seit der Umstellung aber werden alle Vornamen in die MRZ integriert - sie werden von links nach rechts aus der Geburtsurkunde übernommen. Das bedeutet: Aufgrund der begrenzten Zeichenzahl können nicht immer alle Vornamen in die MRZ des Dokuments übertragen werden.
Unter Umständen steht also der Rufname nicht in der MRZ - und ist entsprechend nicht erkennbar. Betroffene sehen sich dann mit einem Namen konfrontiert, der ihnen selbst eher fremd ist. Und das kann zu Problemen führen - etwa mit Versicherungen oder Fluggesellschaften, die sich nach der Reihenfolge der Namen richten. Wer also einen Flug bucht und dabei seinen Rufnamen nutzt, hat möglicherweise Ärger beim Einchecken.
Die Bundesregierung hat 2017 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dieses Problem beheben soll. Demnach soll es künftig möglich sein, die Reihenfolge der Namen beim Standesamt zu ändern. Für Eltern würde aber auch weiterhin gelten: Den gewünschten Rufnamen sollten sie bei mehreren Vornamen ihres Kindes am besten an die erste Stelle setzen.