Leistungen lieber selbst mit der Pflegekasse abrechnen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Vollmacht kann teuer werden: Wer einen Betreuungsdienst ermächtigt, die Leistungen mit der Pflegekasse direkt abzurechnen, zahlt unter Umständen am Ende zu viel.
Um Leistungen mit der Pflegekasse abzurechnen, müssen Pflegebedürftige das Geld zunächst vorstrecken und es sich dann zurückholen. Trotz des damit verbundenen bürokratischen Aufwands sollten sie dies nicht aus der Hand geben, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einige professionelle Betreuungsdienste lassen Kranke eine Abtretungserklärung unterschreiben, um selbst mit der Kasse abzurechnen. Doch dadurch könnten Pflegebedürftige nicht mehr mitentscheiden, welche Leistungen sie erstattet bekommen und welche sie selbst bezahlen wollen.
Versicherte können seit der Pflegereform von 2008 wählen, wie sie Pflegegeld und Kosten für eine Betreuung - zum Beispiel eine Nachtpflege - kombinieren können. Für Demenzkranke oder Menschen mit einer geistigen Behinderung erstattet die Pflegeversicherung derzeit maximal 200 Euro pro Monat.
Angehörige von Demenzkranken sollten das Betreuungsgeld effizient nutzen - dabei hilft, die Arbeit von Ehrenamtlichen in Anspruch zu nehmen. Denn wer bei einer längeren Betreuung nur auf professionelle Pflegekräfte setzt, ist mit dem Budget aus der Pflegeversicherung schnell am Ende, warnen die Verbraucherschützer. Sie raten, sich über Angebote von ehrenamtlichen Helfern in der Nähe zu informieren: In anerkannten Einrichtungen erhalten Ehrenamtliche eine Basisschulung für die Betreuung Demenzkranker. Die Kosten für diese Betreuung - 10 bis 20 Euro pro Stunde - fließen in die Einrichtung.
Ambulante Pflegedienste nehmen zwischen 15 bis 40 Euro pro Stunde. Bei der Tages- und Nachtpflege sowie der mehrtägigen Kurzzeitpflege kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu. Je nach Schwere der Beeinträchtigung zahlt die Pflegeversicherung bis zu 200 Euro monatlich für Betreuungsangebote von Demenzkranken. Wer gut haushaltet und den Betrag nicht jeden Monat komplett ausschöpft, kann den Rest noch bis Ende des nächsten Kalenderhalbjahres für entsprechende Angebote ausgeben.