Mehr Mütter gehen durch Elterngeld wieder arbeiten
Berlin (dpa/tmn) - Das Elterngeld hat dazu geführt, dass mehr Mütter nach der Geburt ihres Kindes arbeiten gehen. Der Effekt macht sich allerdings erst im zweiten Jahr nach der Geburt bemerkbar, wie aus einer Studie hervorgeht.
Das Elterngeld bringt mehr Mütter dazu, nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten zu gehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Untersucht wurde unter anderem, welche Auswirkungen das Elterngeld auf das Familieneinkommen und die Erwerbstätigkeit von Frauen hat.
Im Jahr 2010 war der Anteil der berufstätigen Frauen unter Müttern mit einem Kind zwischen ein und zwei Jahren auf 40 Prozent gestiegen - zehn Jahre zuvor waren es erst 32 Prozent. Mehr als 60 Prozent der berufstätigen Mütter arbeiteten 2010 schon wieder mehr als 20 Stunden. Dem DIW zufolge ist dabei der Anteil der Frauen, die aufgrund des Elterngeldes im zweiten Lebensjahr ihres Kinder wieder arbeiten, um rund 4 Prozent gestiegen.
Das Elterngeld sorgte in den Familien auch für mehr Geld in der Haushaltskasse: Im Durchschnitt hatten Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr rund 400 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Ein Viertel aller Familien erhielt ein höheres Elterngeld aufgrund des Geschwisterbonus. Diesen erhalten Eltern, die ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei andere Kinder unter sechs Jahren haben. Es beträgt zehn Prozent des Elterngeldes und mindestens 75 Euro.
Seit Einführung des Elterngelds 2007 ist der Anteil der Väter, die ihre Kinder mindestens zwei Monate betreuen, auf 25 Prozent gestiegen. Im Schnitt nehmen Väter das Elterngeld dreieinhalb Monate in Anspruch. Von den Hausmännern profitieren wiederum die Frauen: Mütter, deren Partner in Elternzeit ist, gehen doppelt so häufig arbeiten (36 Prozent) wie Mütter, deren Partner nicht in Elternzeit ist (17 Prozent).
Das Elterngeld wurde als Lohnersatz für Mütter und Väter eingeführt, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Es beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehalts, aber höchstens 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Es wird maximal 14 Monate gezahlt.