Kinderbetreuung Minderjährig Babysitten: Nicht ohne Erlaubnis der Eltern

Hamburg (dpa/tmn) - Wollen Eltern ein paar Stunden zu zweit genießen, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, ob der Betreuer volljährig ist.

Kinderbetreuung: Minderjährig Babysitten: Nicht ohne Erlaubnis der Eltern
Foto: dpa

Wenn nicht, muss man eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Rechtsanwältin Sandra Runge in der Zeitschrift „Nido“ (Ausgabe Oktober/November 2017).

Haben Eltern zusätzlich eine Haftpflichtversicherung, die delikt-unfähige Kinder einschließt, steht einem romantischen Abend nichts mehr im Wege. Denn die Police deckt auch mögliche Schäden ab, die von Kleinkindern verursacht werden.