Wenn nicht, muss man eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Rechtsanwältin Sandra Runge in der Zeitschrift „Nido“ (Ausgabe Oktober/November 2017).
Haben Eltern zusätzlich eine Haftpflichtversicherung, die delikt-unfähige Kinder einschließt, steht einem romantischen Abend nichts mehr im Wege. Denn die Police deckt auch mögliche Schäden ab, die von Kleinkindern verursacht werden.