Mutter-Kind-Kur immer nur bei der Krankenkasse beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Manchmal landen die Anträge bei der Rentenversicherung. Die ist aber nicht für Mutter-Kind-Kuren zuständig. Die Folge: Das Gesuch wird abgelehnt. Denn nur die Krankenkasse kann die spezielle Kur bewilligen.
Einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur sollten Frauen nur bei ihrer Krankenkasse einreichen, nicht bei ihrem Rentenversicherungsträger. Denn eine Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, für die ausschließlich die Krankenkassen zuständig sind. Oft landen die Anträge aber fälschlicherweise bei der Rentenversicherung und werden dann abgelehnt, erläutert das Müttergenesungswerk.
Manchmal komme es vor, dass Frauen von ihrer Krankenkasse selbst an den Rentenversicherungsträger verwiesen werden. In diesem Fall sollten Mütter die Versicherung darüber informieren, dass sie ausdrücklich eine Kur für sich selbst oder gemeinsam mit ihrem Kind beantragen. Denn sonst wird ihr Antrag in Bezug darauf geprüft, ob sie so stark belastet sind, dass sie nicht arbeiten können. Bei der Mutter-Kind Kur geht es aber nicht um die Erwerbsfähigkeit, sondern um die Gesundheit und die Belastung der Mutter.