Oma adoptiert Opa: Erwachsenenadoption unterliegt strengen Regeln
Berlin (dpa/tmn) - Wer jemanden adoptieren möchte, sollte wesentlich älter sein als die Adoptivperson. Das Kammergericht Berlin hat einen Antrag abgelehnt, da es kein Eltern-Kind-Verhältnis erkennen konnte.
Erwachsene können nur mit einem gewissen Altersabstand adoptiert werden. Es muss eine Eltern-Kind ähnliche Beziehung vorliegen. Dies ist in der Regel jedoch nicht der Fall, wenn der Altersunterschied lediglich zwölf Jahre beträgt. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az.: 17 UF 42/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall hatten sich der Mann und die Frau gut ein Jahr vor dem Adoptionsantrag kennengelernt. Sie war 74, er 62 Jahre alt. Nachdem das Amtsgericht den Antrag abgelehnt hatte, legten beide Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Sie hatten jedoch keinen Erfolg. Ein Antrag auf eine Volljährigenadoption könne nur genehmigt werden, wenn die Beziehung einem Eltern-Kind-Verhältnis entspreche. In diesem Fall sei davon auch nicht in der Zukunft auszugehen. Der Altersunterschied zwischen den Personen sei zu gering, argumentierten die Richter.