Bei der Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte können zusätzliche Koste entstehen. Kunden sollten den Versprechungen daher nicht blind vertrauen, empfiehlt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie sollten sich vergewissern, dass die Pflegekraft eine A1-Bescheinigung hat. Denn dann können Auftraggeber sicher sein, keine Steuern und Sozialabgaben für das ausländische Pflegepersonal zahlen zu müssen.
Die A1-Bescheinigung ist bei nach Deutschland entsandten Pflegekräften Vorschrift. Sie bestätigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten, muss das entsendende Unternehmen unter anderem den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften.