Pflegestufe kann schon im Krankenhaus beantragt werden
Essen (dpa/tmn) - Viele Menschen sind auf Pflege angewiesen. Wie viel Unterstützung die Betroffenen bekommen, hängt von der Pflegestufe ab. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung. Doch worauf sollten Angehörige dabei achten?
Essen (dpa/tmn) - Viele Menschen sind auf Pflege angewiesen. Wie viel Unterstützung die Betroffenen bekommen, hängt von der Pflegestufe ab. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung. Doch worauf sollten Angehörige dabei achten?
Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann er schon zu diesem Zeitpunkt in eine Pflegestufe eingruppiert werden. Haben Verwandte während des Aufenthalts den Eindruck, der Betroffene wird zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, sollten sie sich so früh wie möglich um eine Begutachtung kümmern. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, die dann einen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) schickt. Die Begutachtung in der Klinik entscheidet aber nur über eine vorläufige Pflegestufe, erklärt Christiane Grote vom Medizinischen Dienst. Eine endgültige Überprüfung findet zu Hause statt.
Gegen das Ergebnis der Begutachtung kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. „Dafür bleibt ein Monat Zeit“, sagt Grote. Danach kann ein zweiter Termin zur Begutachtung vereinbart werden. In der Regel nehme diese ein anderer Mitarbeiter des MDK vor als beim ersten Mal. Haben Angehörige spezielle Wünsche, beispielsweise dass ihre Mutter von einer Frau eingeschätzt wird, sollten sie dies äußern. „Sie haben keinen Anspruch darauf, aber der MDK wird sich bemühen, den Wunsch zu erfüllen.“
Doch auch, wenn jemand schon eine Pflegestufe hat, kann eine erneute Begutachtung nötig sein. „Dabei wird geschaut: Was hat sich seit dem letzten Mal verändert?“, sagt Grote. Ein Schlaganfall könne beispielsweise dazu führen, dass sich jemand nicht mehr selbst waschen und anziehen könne. Haben Angehörige das Gefühl, die Pflegestufe reiche nicht mehr aus, sollten sie sich mit dem Hausarzt oder einem Pflegedienst beraten. Die könnten im Zweifel gut abschätzen, ob ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe Erfolg habe.
Wie oft so eine Wiederbegutachtung beantragt werden muss, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einer Krebserkrankung mit dramatischem Verlauf könne das öfter nötig sein, als bei anderen Krankheiten. Eine Häufigkeitsgrenze für die Beurteilung gebe es aber nicht.
Laut des aktuellen Pflegereports der Krankenkasse Barmer GEK, ist die Zahl der Pflegebedürftigen 2011 im Vergleich zu den Vorjahren weniger stark gewachsen. 2011 waren insgesamt 2 317 374 Menschen pflegebedürftig, 2010 waren es noch 2 287 799.
Der Studie zufolge müssen Pflegebedürftige im Schnitt insgesamt mehr als 37 000 Euro aus eigener Tasche für die Pflege zahlen. Die Pflegeversicherung übernimmt danach nur Kosten von gut 33 000 Euro. Allein gut 31 000 Euro fallen im Schnitt aus eigener Tasche fürs Pflegeheim an, für ambulante Leistungen 6000 Euro. Die Ausgaben schwanken dabei enorm. So liegen die privaten Anteile bei stationärer Pflege im Extremfall bei bis zu 305 000 Euro. Ein Drittel der Betroffenen kommt nicht ins Heim, entsprechend entfallen hier diese Kosten. Insgesamt 40 Prozent müssen der Studie zufolge weniger als 463 Euro zuzahlen. Die Heimentgelte schwanken deutlich: In Nordrhein-Westfalen liegen die Kosten am höchsten, in Sachsen am niedrigsten.
Auch zwischen Frauen und Männern gibt es große Unterschiede, weil Frauen im Schnitt länger leben und auch länger in Heimen gepflegt werden. So müssen Frauen bei Gesamtkosten von fast 84 000 Euro im Schnitt 45 000 Euro beisteuern, während Männer von den Gesamtkosten von im Schnitt 42 000 Euro die Hälfte selbst aufbringen müssen. Wer die Kosten nicht tragen kann, bei dem springt in der Regel die Sozialhilfe ein. Im Schnitt trägt sie gut 3000 Euro für stationäre und 400 Euro für ambulante Pflege.