Private Betreuung statt Kitaplatz
So funktioniert die neue Leistung für Familien.
Düsseldorf. Von Donnerstag an können Eltern in Deutschland das sogenannte Betreuungsgeld beziehen. Das Gesetz tritt am selben Tag wie der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kleinkinder in Kraft — und steht auch mit ihm politisch in Zusammenhang. Die wichtigsten Antworten zu der neuen Leistung des Bundes:
Die Leistung war nach langer Diskussion im November vergangenen Jahres mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP im Bundestag beschlossen worden. SPD und Grüne lehnen sie ab. Das Betreuungsgeld soll laut Bundesfamilienministerium eine „Anerkennungs- und Unterstützungsleistung“ für Eltern sein, die die Kindesbetreuung privat organisieren.
Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die keinen öffentlich bereitgestellten und damit mit öffentlichen Geldern geförderten Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Das Geld wird unabhängig von der Frage ausgezahlt, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
In der ersten Ausbaustufe werden 100 Euro pro Kind und Monat gezahlt. Vom 1. August kommenden Jahres sind es 150 Euro. Das Betreuungsgeld wird als Geldleistung ausgezahlt. Wer mehrere Kinder hat, kann auch für alle, die die Grundbedingungen erfüllen (Alter, kein Kitaplatz) das Geld beantragen.
Es kann grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden (nach Auslaufen des Elterngeldes) — maximal 22 Monate lang. Elterngeld und Betreuungsgeld werden nicht parallel bezahlt. Im Regelfall schließt das Betreuungsgeld nahtlos an die 14 Monate Elterngeld an.
Der Bund rechnet nach Angaben des Familienministeriums in Berlin in diesem Jahr mit 55 Millionen Euro, für 2014 mit 515 Millionen Euro.
In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen für die Organisation zuständig. Sie nehmen auch die Anträge in Empfang und bearbeiten sie. Welches Amt genau, regelt jede Verwaltung selbst.