Details beachten Bald geht es in den Sommerurlaub. Darauf kommt es bei der Kfz-Versicherung an

Ins vollbepackte Auto zu steigen, um gen Urlaub zu brausen, ist zwar eine verlockende Vorstellung, allerdings ist dieses Vorgehen auch reichlich unbedacht.

Je nach Reiseziel können die Versicherungsvorschriften variieren. Ein Blick in die Vorgaben der Länder sowie in die eigene Kfz-Versicherung ist im Vorfeld sinnvoll.

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Deswegen sollte im Vorfeld Einreisebestimmungen geprüft werden. Bei einer Buchung übers Reisebüro übernimmt diese Informationsrecherche der Dienstleister. So ganz ohne einen Check-Up weitere Strecken zurücklegen zu wollen, ist nämlich keine gute Idee. Stattdessen gilt es das Fahrzeug vorsorglich zu überprüfen.

Getriebe, Motor, Bremsen und Lichtanlage müssen sicher funktionieren, damit es für alle Insassen des Fahrzeugs beruhigt in den Urlaub gehen kann. Zudem müssen die Reifen geprüft werden. Die Mindestprofiltiefe liegt in Deutschland bei 1,6 Millimetern. In anderen Ländern kann es dazu andere Vorgaben geben. Deswegen ist es sinnvoller, den Rat der Experten zu beherzigen. Drei Millimeter Profiltiefe sind für Sommerreifen Pflicht. Sind Reifen und Reifendruck in Ordnung und die Flüssigkeitsstände (Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit und Scheibenreiniger) im Fahrzeug auf dem richtigen Level, sollte der Blick auf die Papiere des Fahrzeugs folgen, denn nur wenn das Kfz-Versicherungspaket auch zur Seite passt, kann der Urlaub sorgenfrei beginnen. Urlauber sollten beim Versicherungscheck auf die Komponenten Haftpflicht, Unfallschutz und Schutzbrief achten.

Das sind die wichtigsten Versicherungsdetails

Die soeben aufgezählten Parameter sind die wichtigsten Details beim Blick auf die Kfz-Versicherung. Bevor diese drei Versicherungsdetails geprüft werden, sollten die grundsätzlichen Versicherungsparameter gecheckt werden: Sind auch alle potentiellen Fahrer in der Versicherung angegeben und im Schadensfall versichert? Ggf. kann es sonst notwendig sein, die Versicherungspolice grundsätzlich zu ändern (wenn beispielsweise erwachsene Kinder mitfahren, die einen Führerschein haben, oder neben dem Fahrzeughalter auch die Ehefrau im Urlaub fahren darf oder soll). Wichtig ist dieses Detail im Schadensfall vor allem dann, wenn ein Unfall passiert. Aufgrund der Haftpflicht-Pflichtkomponente der Versicherung wird der Schaden des Unfallgegners in jedem Fall beglichen. Nur ob der eigene Schaden als Versicherungsleistung anerkannt werden kann, hängt davon ab, ob der Fahrer in der Versicherung als versicherte Person gelistet ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Pflichtteil der Autoversicherung

Diesen Versicherungspunkt muss haben, der ein Auto anmeldet. Ohne die eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich. Zudem müssen Urlauber bei Reisen ins Ausland eine grüne Versicherungskarte mitführen. Diese kann an der Ländergrenze kontrolliert werden und zeigt an, dass das Fahrzeug nach den jeweils geltenden Länderbestimmungen (!) eine Haftpflichtversicherung hat. Grundsätzlich unterscheiden Versicherer in diesen Haftpflichtteil der Versicherung, den alle brauchen sowie in eine Teil- und eine Vollkaskoversicherung. Während die Teilkasko-Versicherung, wie der Name bereits vermuten lässt, nur einen Teil der anfallenden Kosten selbst bezahlt und beispielsweise die Kosen am eigenen Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Fahrzeug nicht bezahlt, würde die Vollkasko-Versicherung die kompletten Kosten übernehmen.

Aber Achtung: Spätestens an dieser Stelle ist ein Blick in die Versicherungsunterlagen wichtig, denn Teil- und Vollkasko-Regelungen können bei einer Fahrt ins Ausland je nach Zielland variieren und die Versicherungswahl damit maßgeblich beeinflussen. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die weiteren Details, beispielsweise auf die Kilometerbeschränkung. Während viele Anbieter eine Laufleistung im Vertrag dokumentiert haben, die als Richtwert gilt, kann man bei Friday eine Autoversicherung abschließen, bei der die Laufleistung Berechnungsgrundlage ist. Das wiederum bedeutet, dass die Laufleistung vorab geschätzt wird. Wer weniger fährt, bekommt Geld zurück, wer mehr fährt, bezahlt anteilig nach.

Andere Länder andere Sitten heißt es mit Blick auf die Kfz-Versicherung. So können die vorgeschriebenen Deckungssummen bei Personen- und Sachschäden variieren. Ggf. gilt der Versicherungsschutz auch nur im europäischen Ausland.

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Die Unfallschutz-Komponente springt bei unverschuldeten Unfällen ein

Auch mit Blick auf die Unfallschutz-Komponente der Kfz-Versicherung ist ein Blick in die Vertragsdetails nötig, denn nicht in allen Ländern sind dieselben Deckungssummen vorgeschrieben. Ein Beispiel: In Deutschland ist laut BaFin vorgeschrieben, dass Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu 1,22 Millionen Euro gedeckelt sein müssen. Hierbei gilt die Mindestdeckung. Andernorts können jedoch andere Regeln gelten, so ist es auf Malta Pflicht, Personenschäden mit 2,5 Millionen Euro in der Versicherung zu dokumentieren und Sachschäden mit 500.000 Euro.

Tipp: So mancher Anbieter bietet die Option, den Versicherungsschutz kurzfristig – also für die Dauer der Auslandsreise – zu ändern. So ist es beispielsweise möglich, einen Auslandschaden-Schutz zusätzlich abzuschließen, der mehr Schadenskosten übernimmt als in der regulären Versicherungspolice gelistet ist. In der Regel gilt der optionale Auslandsreiseschutz europaweit.

Der Kfz-Schutzbrief greift auch beim Diebstahl oder bei einer Panne

Der Kfz-Schutzbrief ist ein zusätzliches Detail, das – inkl. Geltungsbereich im Ausland – für den Fall absichern kann, dass die Urlauber eine Panne haben oder gar das Fahrzeug gestohlen wird. Je nach Anbieter können im Schutzbrief unterschiedliche Leistungen gelistet sein, wie etwa die Kostenübernahme bei der Bergung des Unfallfahrzeugs, die Kosten, die für die Weiterreise entstehen, etwaige Hotel- und Mietwagenkosten sowie der Krankentransport der Unfallopfer und der Rücktransport des Fahrzeugs.

Wichtig: Ähnlich wie bei den vorgenannten Versicherungsdetails ist es auch beim Schutzbrief wichtig, auf den Geltungsbereich zu achten. Spezielle Urlaubs- oder Auslandsschutzbriefe umfassen in aller Regel das europäische Ausland. Liegt das anvisierte Urlaubsland außerhalb europäischer Grenzen, können Schutzbrief-Leistungen ebendort ggf. zusätzlich gebucht werden.