Streit zwischen Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Herrscht zwischen Mutter und Vater Funkstille, ist das kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Dieser Fall tritt nur ein, wenn das Kind nachweislich unter den Schwierigkeiten leidet.

Das gemeinsame Sorgerecht kann nur aufgehoben werden, wenn sich der Konflikt zwischen den Eltern negativ auf das Kind auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 4 UF 257/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

In dem verhandelten Fall sind die Eltern des Kindes geschieden. Nach einigen Konflikten, auch bei der Übergabe des Kindes, redeten die Eltern nicht mehr miteinander. Stattdessen tauschten sie sich über Zettel aus. Das Kind hatte weiterhin Kontakt zum Vater und trotz der Konflikte eine gute Bindung zu beiden Elternteilen. Die Mutter beantragte wegen der gestörten Kommunikation aber das alleinige Sorgerecht - ohne Erfolg.

Die Probleme der Eltern allein seien kein Grund, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Dafür müsste das Kind nachweislich unter den Schwierigkeiten leiden, erläutert das Gericht. Dies sei hier aber nicht der Fall. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern habe somit Vorrang.