Keine Altenhilfe: Rentner muss Friedhofsbesuch zahlen
Darmstadt (dpa) - Ältere Sozialhilfeempfänger erhalten keine zusätzliche Finanzhilfe für den Besuch des Elterngrabs. Das hat das hessische Landesozialgericht in Darmstadt entschieden.
Ein 72-Jähriger aus dem Raum Wiesbaden hatte laut Mitteilung vom Donnerstag (16. Mai) für die Fahrtkosten Leistungen der Altenhilfe beantragt, was aber vom Sozialamt abgelehnt wurde. Zu recht, meinten die Richter des hessischen Landesozialgerichts (Az. L 9 SO 52/10).
Nach dem Urteil sind die Fahrtkosten zum Friedhof kein altersbedingter Bedarf. Das kulturelle Existenzminimum werde durch den Regelsatz bereits abgedeckt, hieß es in der Mitteilung. Die Altenhilfe solle vor allem der Vereinsamung älterer Menschen entgegenwirken, dabei gehe es aber nur um den Besuch lebender Personen und nicht eines Grabs. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.