Urlaub für pflegende Angehörige: Hilfe frühzeitig beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Die Pflege eines Angehörigen ist kräftezehrend: Betroffene können entlastet werden, indem sie für die Zeit eines Urlaubs finanzielle Unterstützung erhalten. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.
Möchten pflegende Angehörige Urlaub machen, sollten sie sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern. Die gibt es zum Beispiel in Form der sogenannten Verhinderungspflege: Um pflegende Angehörige zu entlasten, kann diese durch eine vertraute, nicht verwandte Person, einen Freund oder Nachbarn, aber auch durch einen ambulanten Dienst erfolgen. Dafür erstattet die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen für längstens 28 Tage im Jahr einen Betrag bis zu einer Höhe von 1550 Euro, teilt die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) mit.
Der Vorteil: Anders als bei der Kurzzeitpflege muss der Pflegebedürftige nicht in ein Heim umziehen, sondern erhält die benötigte Unterstützung in der gewohnten Umgebung.
„Die Bearbeitung des Antrags auf Verhinderungspflege dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Wochen“, erläutert Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Eine Garantie, dass der Bescheid so zügig vorliegt, gibt es jedoch nicht. „Sicherheitshalber sollte man den Antrag deshalb mindestens einen Monat vor Reiseantritt stellen.“
Antragsformulare für die Verhinderungspflege sind bei der jeweiligen Pflegekasse erhältlich. Hier müssen die Angehörigen Angaben zum Umfang der beantragten Leistung, zur Pflegeperson und zur Ersatz-Pflegeperson machen. Bedingung für die Gewährung einer Verhinderungspflege ist unter anderem, dass der Pflegende die Pflegeperson vor Inanspruchnahme mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt hat.