Vermittlung des Kitaplatzes mit Eilverfahren beschleunigen

Berlin (dpa/tmn) - Viele Eltern durchleben in diesen Tagen eine Zitterpartie: Die Kommune hat den Antrag auf einen Kitaplatz abgelehnt. Dann kann es Monate dauern, bis der Widerspruch der Eltern Früchte trägt.

Ein Eilverfahren kann helfen.

Die Vermittlung eines Kitaplatzes können Eltern mit einem Eilverfahren vorantreiben. Darauf weist Constanze Würfel von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Zunächst müssen Eltern auf den Ablehnbescheid reagieren, indem sie Widerspruch einlegen. Das muss innerhalb eines Monats passieren. Die Kommune hat dann drei Monate Zeit, um auf den Widerspruch mit einem Alternativangebot zu reagieren - für manche Eltern ist das zu lange, etwa wenn sie nachweislich zu einem bestimmten Datum wieder in ihren Beruf zurückkehren müssen. In diesem Fall sollten sie parallel zum Widerspruch einen einstweiligen Rechtsschutzantrag bei Gericht stellen. Denn das Gericht muss kurzfristig entscheiden. „Die Erfahrung zeigt, dass das innerhalb von vier bis sechs Wochen passiert“, sagt Würfel, die Fachanwältin für Sozialrecht ist.

Allerdings müssen für dieses Eilverfahren vor Gericht zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Eltern haben Anspruch auf einen Kitaplatz, und es ist dringend. „Das Prozessrisiko ist gering“, beruhigt Würfel. „Denn ab dem 1. August ist der Rechtsanspruch ja eindeutig.“ Dass die Zeit drängt, lasse sich etwa durch einen Arbeitsvertrag nachweisen.

Gewinnt der Kläger vor Gericht, verpflichtet es die Kommune, den Eltern einen Kitaplatz in zumutbarer Entfernung anzubieten oder ihnen ein Alternativangebot zu machen, etwa eine Tagesmutter.

Verlieren die klagenden Eltern den Prozess allerdings, etwa weil sie keine Dringlichkeit nachweisen konnten, bleiben sie auf den Kosten sitzen. Sie müssen etwa 350 Euro Gerichtskosten kalkulieren sowie rund 900 Euro, falls sie den einstweiligen Rechtsschutzantrag mit Hilfe eines Anwalts gestellt haben. Gewinnen sie, muss die Kommune ihnen diese Kosten erstatten.