Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld rechtens
München (dpa/tmn) - Eltern müssen die gesetzliche Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld hinnehmen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs hat einem klagenden Vater eine Absage erteilt.
Der Mann hatte dagegen geklagt, dass die Familienkassen seit 2008 nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eines Kindes in der Ausbildung zahlen müssen. Für die Tochter des Klägers strich die Familienkasse ab November 2008 die Zahlungen, denn die junge Frau vollendete im Oktober 2008 das 25. Lebensjahr.
Die neue Regelung greift für all jene Kinder, die vom 1. Januar 1983 an geboren wurden. Für Kinder mit dem Geburtsjahr 1982 gelten Übergangsregeln - sie wurden noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt. Die Richter führten aus, dass auch die niedrigere Altersgrenze ausreiche, um das Familienexistenzminimum steuerlich zu schonen. Denn Eltern könnten ihre tatsächlichen Ausgaben für das Kind in Ausbildung als außergewöhnliche Belastung absetzen (Aktenzeichen: III R 35/09).
Es gebe auch keine Bedenken hinsichtlich der Kinder, die im Vertrauen auf die alte, höhere Altersgrenze eine langwierige Ausbildung begonnen haben. Laut der Mitteilung erwartet der Bundesfinanzhof, dass in dem Streitfall Verfassungsbeschwerde eingelegt wird.