Achtung Bußgeld! Grillen ist nicht überall erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn der Platz im Park oder am Baggersee noch so einladend ist - ein Grill darf nicht überall im Freien aufgestellt werden. Die Regelungen sind zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

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Aber generell sollte man nach Schildern Ausschau halten.

In der Regel darf nur dort ein Grill benutzt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Wer jenseits solcher ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden.

Grundsätzlich gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Andernfalls drohen auch hier Bußgeldstrafen.

Gänzlich verboten ist das Grillen zwischen dem 1. März und 31. Oktober im Wald, in der Heide und im Moor wegen der Brandgefahr. Auch im Umkreis von 100 Metern gilt das Feuer- und Rauchverbot den Sommer über - mit Ausnahme von ausgewiesenen Grillplätzen.

Wer dort Scheite oder Kohle entzündet, muss möglichst Funkenflug vermeiden und das Feuer beim Verlassen des Platzes richtig löschen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Das Verbot gilt auch für Lagerfeuer und für Zigaretten.