Änderungen bei Lebensversicherungen bedeuten Einbußen für Kunden

Hamurg/Potsdam (dpa/tmn) - Es geht um die Altersvorsorge von Millionen Menschen: Viele Lebensversicherer haben wegen der niedrigen Zinsen Probleme, ihre Zusagen einzuhalten. Ein Reformgesetz soll die Branche stabilisieren - mit weitreichenden Folgen.

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Kunden von Lebensversicherungen müssen sich auf Änderungen einstellen. Laut einem Gesetzespaket, das am Freitag (4. Juli) im Bundestag behandelt wurde, soll unter anderem der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken. Außerdem sollen Versicherte bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden.

Für Kunden sind das nach Ansicht von Verbraucherschützern keine guten Nachrichten. „Sie müssen sich auf Einbußen einstellen“, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Betroffen von den Änderungen sind nahezu alle Kunden. „Alle Kunden mit einer Kapitallebensversicherung, einer Riester-, Rürup- oder privaten Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung über eine Versicherung müssen befürchten, auf wichtige Teile der Überschussbeteiligung zu verzichten“, sagt Kleinlein. Neukunden müssten einen geringeren Garantiezins in Kauf nehmen.

Sofort spürbar sind die Auswirkungen besonders bei jenen Kunden, deren Lebensversicherung in Kürze fällig wird. Denn hier reduziert sich die Auszahlungssumme im Einzelfall deutlich. „Das kann durchaus 10 Prozent der Leistung ausmachen“, erklärt Kleinlein. Liegt die Auszahlungssumme also zum Beispiel bei 50 000 Euro, bekommt der Kunde unter Umständen 5000 Euro weniger ausgezahlt.

Etwas tun können Versicherte nicht mehr. „Das Gesetzesvorhaben war von vornherein darauf ausgelegt, dass die Versicherungsnehmer den Entscheidungen der Politik ausgeliefert sind“, sagt Axel Kleinlein. Eine vorzeitige Kündigung würde sich beispielsweise nicht mehr positiv auswirken. „Denn werden die Kündigungsfristen eingehalten, gelten vermutlich schon die neuen Regeln“, erläutert Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Ein weiteres Problem: „Bei einer vorzeitigen Kündigung verlieren Sie oft auch ihre Schlussüberschüsse“, sagt Schaarschmidt. „Diese fallen in der Regel erst in den letzten drei Jahren vor Ablauf des Vertrages an.“ Versicherte könnten daher überlegen, ob sie ihren Vertrag beitragsfrei stellen. In diesem Fall müssten sie keine weiteren Zahlungen leisten, könnten den Vertrag aber weiterlaufen lassen. Unter Umständen fallen hier jedoch weiterhin Verwaltungskosten an.