„30 Prozent auf fast alles“ Ärger mit irreführender Werbung

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Kreditinstitut wirbt mit einem kostenlosen Girokonto, ein Möbelhaus lockt mit einem Rabatt von „30 Prozent auf fast alles“. Doch nicht immer hält Werbung, was sie verspricht.

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Manchmal erfährt der Verbraucher die ganze Wahrheit erst bei genauem Studium des Kleingedruckten oder an der Kasse. „Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig“, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. „Kunden haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Werbeversprechen auch erfüllt wird.“

Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtete Breun-Goerke. Verbraucher sollten irreführende Aussagen nicht kritiklos hinnehmen. „Durch Kunden-Beschwerden können wir für die Zukunft Änderungen erreichen.“

Jüngstes Beispiel: Eine Drogeriemarktkette wirbt damit, Rabattgutscheine von Konkurrenten einzulösen und zog für dieses Recht sogar bis vor den Bundesgerichtshof. In zwei Filialen konnten Kunden die Coupons den Angaben zufolge wegen eines firmeninternen Tests allerdings nicht einlösen. Nachdem die Wettbewerbszentrale die Werbung beanstandet hatte, verpflichtete sich die Drogeriemarktkette deutlich darauf hinzuweisen, dass die Rabattgutscheine in bestimmten Zweigstellen nicht eingelöst werden können.

Nach Angaben von Verbraucherschützern hat irreführende Werbung mit angeblichen Testergebnissen zugenommen. „Zum Beispiel wird dem Verbraucher suggeriert, dass ein Test gemacht wurde, obwohl nur verschiedene Daten und Aussagen zusammengetragen wurden“, berichtete Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Für den einzelnen Verbraucher ist es nicht möglich, Schadenersatz bei Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb zu fordern. Hierfür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage“

Die Hoffnung der Verbraucherschützer ruht in diesem Punkt nun auf der EU-Kommission, die jüngst Vorschläge zur Änderung verschiedener verbraucherrechtlicher Vorschriften vorlegte. Die Kommission will dabei die bisherige Unterlassungsklage zu einem Instrument für Schadenersatz ausbauen.