Grobe Fahrlässigkeit und Co. Alte Hausratversicherung auf den Prüfstand stellen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Paar geht einkaufen. Als es zurückkommt, sind die Zimmer der Wohnung durchwühlt, Schränke und Schubladen aufgehebelt. Schmuck, ein Tresorschrank mit Bargeld und Ausweise sind gestohlen.

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Ein solcher Einbruch ist eigentlich ein Fall für die Hausratversicherung.

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Doch in diesem Fall kürzte der Versicherer die Zahlung um die Hälfte. Der Grund: Das Paar hatte die Haustür nicht abgeschlossen. Offenbar konnten die Diebe die Tür mit vergleichsweise einfachen Mitteln öffnen. Ein grob fahrlässiges Verhalten, wie das Landgericht Kassel urteilte (Az.: 5 O 2653/09).

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„Dabei gibt es inzwischen viele gute Verträge, die eine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen“, sagt Michael Bruns, Versicherungsexperte bei der Stiftung Warentest. Daher kann es sich lohnen, die bestehenden Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Denn bei alten Verträgen sind Versicherer schnell dabei, von grober Fahrlässigkeit zu sprechen.

Ärgerlich für Kunden: „Dann haben sie jahrelang die Beiträge gezahlt und bekommen im Schadensfall trotzdem nicht alles erstattet“, sagt Michael Bruns. Insbesondere bei Totalschäden durch Brand oder Wasser entgehen dem Versicherten so schnell mal Zehntausende Euro, je nach Grad und Schwere der Fahrlässigkeit.

Auch aus einem weiteren Grund lohnt es sich, den Vertrag mit der Hausratversicherung regelmäßig zu prüfen: „Viele Verbraucher sind nach einigen Jahren unterversichert“, sagt Bruns und nennt ein typisches Beispiel: Ein junges Paar schließt eine Hausratversicherung ab, als es zusammenzieht. Nach und nach werden die Möbel aus der Studentenzeit durch hochwertigere ausgetauscht. Es kommen Kinder mit ihrem Hausrat dazu, ein größerer Fernseher - und nach fünf Jahren hat sich der Hausrat bereits verdoppelt. Die Summe, die als Wert für den Hausrat angegeben wurde, passt dann nicht mehr.

Im Schadensfall kann die Versicherung dann prozentuale Abzüge bei der Schadensregulierung vornehmen. „Und zwar unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist, der gemeldet wird“, warnt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Verbraucher regelmäßig den Wert des Hausrats prüfen, den sie in ihrem Vertrag angegeben haben und ihn gegebenenfalls anpassen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Die einfachste ist, den Wert pauschal nach der Wohnfläche festzulegen. Die Versicherer schlagen hierzu meist vor, 650 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen. „In den meisten Fällen passt das auch sehr gut“, sagt Verbraucherschützerin Gabriele Zeugner.

Wer allerdings eine kleine Wohnung hat mit vielen Wertsachen oder umgekehrt ein großes Haus aber wenig Inventar, der bestimmt den Wert besser individuell. Das bedeutet, man listet alle Gegenstände auf, die zum Hausrat gehören - und zwar zum Neuwert, also dem Wert, der aktuell notwendig wäre, um beschädigte oder verschwundene Sachen wiederzubeschaffen.

„Dabei muss sehr präzise vorgegangen werden, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Am besten macht man zusätzlich noch Fotos von den Gegenständen, „damit man im Schadensfall beweisen kann, dass man sie auch tatsächlich besessen hat“, sagt Versicherungsexpertin Zeugner.

Und es gibt noch einen weiteren Grund, Altverträge zu prüfen: Die Preise und Konditionen ändern sich laufend. „Überlegen Sie sich zunächst, welche Leistungen sie auf jeden Fall von der Versicherung brauchen und vergleichen sie dann die Konditionen“, rät Zeugner.

Wer noch keine Hausratversicherung hat, muss übrigens nicht zwingend eine abschließen. Bianca Boss vom Bund der Versicherten nennt folgende Faustregel: „Sobald es mich finanziell existenziell trifft, wenn ich beispielsweise bei einem Brand all mein Hab und Gut verliere, ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll.“