Anbieterwechsel mit Hürden - Was Riester-Kunden erwartet
Brandenburg/Havel (dpa/tmn) - Der Ruhestand steht kurz bevor und die Auszahlung der Riester-Rente an. Was tun mit dem Geld? Beim bisherigen Anbieter bleiben oder einen neuen suchen, der bessere Konditionen bietet?
Brandenburg/Havel (dpa/tmn) - Der Ruhestand steht kurz bevor und die Auszahlung der Riester-Rente an. Was tun mit dem Geld? Beim bisherigen Anbieter bleiben oder einen neuen suchen, der bessere Konditionen bietet?
Ein Wechsel zu Beginn der Auszahlungsphase ist im Riester-Renten-Gesetz verankert. Trotzdem müssen Sparer meist Hindernisse überwinden. Erst recht, wenn sie ihr Geld noch während der Ansparzeit übertragen wollen.
Knackpunkte sind Kosten und Verzinsung. „Anleger sollten sich unbedingt erkundigen, ob und in welcher Höhe Kosten für eine Kapitalübertragung anfallen“, empfiehlt Antje Scherbarth von der in Brandenburg an der Havel ansässigen Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Denn vor allem Fonds- und Versicherungsanbieter verlangen Wechselgebühren. Und das muss über den neuen Vertrag erst wieder hereinkommen. Das dürfte bei den aktuell niedrigen Zinsen schwierig sein.
Hinzu kommt, dass die Sterbetafeln angepasst wurden. „In den neuen Verträgen wird die steigende Lebenserwartung eingerechnet. Die garantierte Riester-Rente sinkt automatisch, weil das angesparte Kapital länger halten muss“, erläutert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater (BVVB). Der Doppeleffekt macht nach Einschätzung von Albers „eine Kapitalübertragung unter dem Strich unattraktiv“.
Albers und Scherbarth zeigen einen Weg auf, um zumindest Wechselgebühren zu vermeiden: Der bestehende Vertrag wird ruhend und beitragsfrei gestellt; ein neuer mit den künftigen Beiträgen bespart. Das könnte dann zum Beispiel ein Banksparplan sein. Eventuell behält der Anbieter des alten Riester-Vertrags bei Fälligwerden der Auszahlung einen Stornoabschlag ein.
Für die Auszahlphase steht Riester-Sparern sogar ein gesetzlich verbrieftes Wechselrecht zu. Sie können ihren Vertrag kündigen und das Kapital auf einen Versicherer übertragen, der bessere Rentenkonditionen bietet. Derzeit kämpfen Verbraucher nach Einschätzung der Stiftung Warentest dabei mit Schwierigkeiten: „Es gibt kaum Versicherer, die das Ersparte fremder Riester-Kunden in eine Rente umwandeln wollen“, konstatiert Katharina Henrich von „Finanztest“. Weitere Hürden seien Mindestlaufzeiten oder Altersgrenzen.
Ein Wechsel kurz vor knapp ist demnach lediglich selten drin. Henrich zufolge akzeptieren viele Gesellschaften Fremdsparer nur, wenn sie einige Jahre vor der Rentenzeit, die meist mit 60 Jahren beginnt, zu ihnen kommen. Teilweise lag das Höchstalter für eine Aufnahme jedoch bei 52 Jahren. Darüber hinaus erwarten manche Anbieter, dass die Wechselkunden ihren mitgebrachten Vertrag noch einmal einige Jahre besparen. Erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gibt es die erhoffte Rente aufs Kapital. Wer dennoch wechseln will, sollte laut „Finanztest“ darauf achten, dass die Mindestlaufzeit möglichst kurz und die Höchstaltersgrenze möglichst hoch angesetzt ist.
Es gibt Alternativen zum Wechsel. Wer zum Beispiel einen Banksparplan mit niedriger Rente erwartet, kann sich die Summe auf einen Schlag auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu riskieren. Stefan Albers erläutert die Voraussetzung: „Die monatliche Zahlung muss unter der gesetzlichen Kleinstbetragsrente bleiben.“ Diese liegt in Westdeutschland bei 28,35 Euro monatlich und im Osten bei 24,15 Euro.
Eine weitere Option: Immobilienbesitzer können ihr Kapital nehmen und Schulden tilgen. Auch der altersgerechte Umbau des Wohneigentums kann finanziert werden. Noch eine Möglichkeit: 30 Prozent auszahlen lassen und den Rest in einen Bankauszahlplan bis zum 85. Lebensjahr stecken. Danach schließt sich eine lebenslange Rentenversicherung an.