Anruf genügt nicht: Kindergeld schriftlich beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Wer ein Kind hat, bekommt in Deutschland Kindergeld. Was einfach klingt, ist für die Behörden oft ein großer Aufwand. Staatszugehörigkeit, Wohnsitz und Steuerstatus müssen etwa geprüft werden.
Anträge sind daher in Schriftform einzureichen.
Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden - ein Anruf reicht nicht aus. Beantragt wird das Geld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist in der Regel die Familienkasse, in deren Bezirk die Eltern wohnen. Das geht aus dem „Merkblatt Kindergeld“ des Bundeszentralamts für Steuern und der Familienkasse hervor.
Wer Kindergeld beantragt hat, verpflichtet sich, die Familienkasse über Veränderungen zu informieren. Solch eine Veränderung könnte zum Beispiel darin bestehen, dass die Familie umzieht oder dass sich die Eltern scheiden lassen. Auch diese Veränderungen müssen immer schriftlich mitgeteilt werden, Vorlagen dafür gibt es unter im Internet.
Grundsätzlich wird das Geld für Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Darüber hinaus fließt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu würde zum Beispiel zählen, wenn das volljährige Kind eine Ausbildung macht oder studiert. In solchen Fällen kann das Geld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs weitergezahlt werden. Über Änderungen muss in diesen Fällen die Kasse ebenfalls informiert werden.