Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, sollten Kosten wie zum Beispiel die anteilige Miete für das häusliche Arbeitszimmer in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
In der Regel lassen sich maximal 1250 Euro absetzen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer aber den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, können die Ausgaben in voller Höhe geltend gemacht werden. Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Münster ist diese Bedingung schon erfüllt, wenn Arbeitnehmer mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig sind.