Wer ein solches Angebot annimmt, stimmt unter Umständen einer Zuteilung zu, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Mit der Folge, dass der Kunde dann unter Umständen nicht mehr von den gut verzinsten Altverträgen profitiert.
Denn in der Regel sind die neuen Angebote nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht attraktiver als die Zinsvorteile der Altverträge. Im Gegenteil: Meist versuchen die Bausparkassen auf diese Weise Kunden aus den Altverträgen zu drängen. Zur Sicherheit sollten Verbraucher ihrer Bausparkasse schreiben, dass sie einer Kündigung widersprechen.
Wer Ärger mit seinem Anbieter hat, kann sich an eine der zuständigen Schlichtungsstellen wenden. Eine Übersicht zu den Ombudsmännernerhalten Verbraucher online.