Bank zahlt Gutachten

Wenn Bausparkassen oder Banken Baukredite anpreisen, werben sie gern mit günstigen Zinsen.

Düsseldorf. Aber oft kommen deftige Nebenkosten hinzu, zum Beispiel für Wertgutachten: Der Geldgeber lässt die Immobilie begutachten, um daran angelehnt zu entscheiden, wie viel Geld er dem Kunden leiht. Schließlich soll die Immobilie als Sicherheit dienen, wenn der Kunde den Kredit nicht zurückzahlen kann. Und jetzt kommt der absurde Teil: Die Bank lässt sich das Gutachten, das ja in ihrem Sicherungsinteresse liegt, vom Kunden bezahlen. In einem von der Verbraucherzentrale NRW durchgefochtenen Musterprozess wollte eine Bausparkasse 520 Euro für das Wertgutachten über eine Wohnung haben. Dieser Prozess ging nun vor dem Landgericht Stuttgart zugunsten der Verbraucherschützer aus. Die Richter urteilten: Da die Wertermittlung "nur im eigenen Interesse des Verwenders der Klausel" liege, dürfe dem Kunden kein entsprechendes Sonderentgelt aufs Auge gedrückt werden. Direkt hat von diesem Urteil erst einmal nur der klagende Verbraucher etwas - er muss die von der Bausparkasse verlangten 520 Euro nicht bezahlen. Doch die Verbraucherzentrale NRW rät auch jenen Kunden, die in der Vergangenheit entsprechende Wertgutachten bezahlt haben, das Geld unter Berufung auf das (nicht rechtskräftige) Urteil (Az.20 O 9/07) zurückzuverlangen. Dafür gibt es einen Musterbrief, zu beziehen in den örtlichen Beratungsstellen oder unter: www.vz-nrw.de/wertgutachten